Stellen die Reformvorschläge zur GAP wirklich eine Erneuerung dar?

Im Juni 2018 hat die Europäische Kommission die Vorschläge zur Reform  der Gemeinsamen Agrarpolitik bekanntgegeben. Große Bedeutung wird dem Umweltschutz und den sozialen Aspekten der Agrarpolitik beigemessen.
Laut einer Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs vom 07.11.18 zu dieser Reform würden die neu beschlossenen Ansätze den Hoffnungen und Zielen der Kommission jedoch nicht gerecht werden. Grundsätzlich heben sich die neuen Vorschläge nur wenig von den schon bestehenden Regelungen ab, vor allem werde immer noch sehr stark auf Direktzahlungen an Landwirte auf der Grundlage der Hektarflächen gesetzt. Besonders dieser Punkt sei schwer vereinbar mit dem angestrebten Beitrag der GAP zu den EU-Klimazielen. Außerdem sei dies nicht die wirtschaftlichste Art, die bäuerlichen Einkommen zu unterstützen.
Eine der Neuerungen besteht darin, vermehrt auf Leistung zu setzen statt auf Regelkonformität, was die Prüfer begrüßen. Jedoch seien zu wenige Leistungsanreize oder konkrete Ziele mit Ergebnisperspektive gegeben. Außerdem befürchtet man durch diesen Punkt Einbußen in der Prüfungssicherheit. “Der Übergang zu einer leistungsgestützten Bewertung würde nicht bedeuten, dass darauf verzichtet werden kann, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen”, erläuterte João Figueiredo, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.
Generell wird kritisiert, dass nur ein sehr geringer Teil der Ausgaben im Einklang mit den Unionsvorschriften ausgeführt werden muss. Somit könnten die Richtlinien der EU leicht umgangen werden.

Hier finden Sie die Stellungnahme des EuRH.

Ihr Team des Europe Direct Informationszentrum Sachsen-Anhalt/ Magdeburg

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