Streit über die Unabhängigkeit der Justiz in Polen

Am 3. April 2018 wurde in Polen das Pensionseintrittsalter für Richter des Obersten Gerichts gesetzlich herabgesetzt, womit 27 der 72 derzeit amtierenden Richter zwangsweise in den Ruhestand geschickt werden könnten. Laut der Europäischen Kommission verstößt dieses Gesetz gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere auch der Unabsetzbarkeit von Richtern untergräbt. Auch nach mehrfacher Aufforderung zur Stellungnahme, konnten die rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden. Die Kommission hat deshalb beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten und den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Die polnische Regierung ist derzeit bemüht, die Umsetzung des Gesetzes zu beschleunigen, sodass man bestrebt ist, beim Europäischen Gerichtshof ein möglichst schnelles Verfahren zu erwirken.

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Ihr Team des Europe Direct Informationszentrum Sachsen-Anhalt/ Magdeburg

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