BREXIT – Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums

Das Vereinigte Königreich trat am 31. Januar 2020 um Mitternacht aus der Europäischen Union aus. Seitdem gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020. Während dieses Zeitraums gelten alle EU-Regeln und Gesetze weiterhin für das Vereinigte Königreich. Für Unternehmen oder die Öffentlichkeit ändert sich praktisch nichts. Dies gibt allen mehr Zeit, sich auf die neuen Vereinbarungen vorzubereiten, die die EU und das Vereinigte Königreich nach dem 31. Dezember 2020 treffen wollen.

Am 17. Oktober 2019 erzielten Großbritannien und die EU eine Einigung über die Bedingungen für den Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) und über eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020.

Eine Verlängerung dieser Übergangsperiode wird es nicht geben. Die Option dafür, war in der Austrittsvereinbarung enthalten. Hierfür wäre eine gemeinsame Entscheidung bis zum 1. Juli 2020 erforderlich gewesen. Das Vereinigte Königreich hat diese Frist jedoch verstreichen lassen und sich folglich gegen eine Verlängerung des Übergangszeitraums entschieden.

Während der Übergangszeit bleibt das Vereinigte Königreich Teil der EU-Zollunion als auch des Binnenmarktes.

Das bedeutet, dass bis zum Ende der Übergangsperiode die meisten Dinge gleichbleiben:

  • Reisen nach und aus Großbritannien
  • Freizügigkeit (das Recht für EU-Bürger, im Vereinigtem Königreich zu leben und zu arbeiten und umgekehrt)
  • Handel zwischen Großbritannien und der EU (Fortsetzung ohne zusätzliche Gebühren oder Kontrollen)

Trotz dieser unveränderten Aspekte hat das Vereinigte Königreich bereits die politischen Institutionen der EU verlassen, darunter das Europäische Parlament und die Europäische Kommission.

Während das Vereinigte Königreich also kein Stimmrecht mehr hat, wird es während des Übergangs weiterhin die EU-Regeln und Gesetze einhalten. So wird zum Beispiel weiterhin der Europäische Gerichtshof das letzte Wort bei Rechtsstreitigkeiten haben.

Der Übergang bedeutet auch, dass das Vereinigte Königreich weiterhin einen Beitrag zum EU-Haushalt leisten wird.

Während der Übergangszeit verhandeln das Vereinigte Königreich und die EU weiter über ihre neue Beziehung. Dazu gehört auch eine Einigung darüber, wie Unternehmen in der EU nach der Übergangszeit in und mit dem Vereinigten Königreich Geschäfte machen können, wie die Veränderungen für Zoll und Steuern und wie Sicherheitskooperationen aussehen können.

Das neue Verhältnis wird jedoch erst deutlich werden, wenn die Verhandlungen am Ende der Übergangszeit abgeschlossen sind. Die neuen Abkommen werden nach der Übergangsperiode in Kraft treten und erfordern die Zustimmung der EU-Mitgliedsländer.  Wenn das Vereinigte Königreich und die EU keine Einigung erzielen können, wird es einen “no deal”-Brexit  geben. Der Austritt des Vereinigten Königreichs würde demnach ohne ein Brexit-Anschlussabkommen vollzogen. 

In jedem Fall wird sich das Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ändern, wenn das Vereinigte Königreich ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion sein wird. Wesentliche Unterschiede werden beispielsweise mehr Grenzkontrollen und dann erforderlichen Zollformalitäten sein. Die Staaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der ganzen EU müssen sich auf die Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten, und zwar unabhängig davon, ob bis dahin der Abschluss eines Abkommens zum künftigen Verhältnis gelingt oder es zum “no deal”-Brexit kommt. 

Eine Hilfestellung gibt hierbei die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 09. Juli 2020 zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.

Zudem stellt die Kommission einen Leitfaden, sowie eine Brexit-Checkliste für Unternehmen zur Verfügung, die zur Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums dient.

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